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   RG, 22.10.1895 - Rep. III. 169/95   

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https://dejure.org/1895,164
RG, 22.10.1895 - Rep. III. 169/95 (https://dejure.org/1895,164)
RG, Entscheidung vom 22.10.1895 - Rep. III. 169/95 (https://dejure.org/1895,164)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1895 - Rep. III. 169/95 (https://dejure.org/1895,164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit muß bei Feuerversicherungsverträgen der Versicherungsnehmer für das Verschulden seines Vertreters der Versicherungsanstalt gegenüber einstehen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 37, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind allerdings zur Kraftfahrtversicherung ergangen: So hat der frühere IV. Zivilsenat Repräsentanteneigenschaft für den Mieter eines Kraftfahrzeugs bei der Haftpflichtversicherung für den Fall verneint, daß der Versicherungsnehmer "sich der Verfügungsbefugnis und der Verantwortlichkeit für seinen Kraftwagen nicht vollständig begeben hat« (vgl. Urteil vom 20. Mai 1969 - IV ZR 616/68 - VersR 1969, 695, 696 li. Sp. unten); der II. Zivilsenat hat das ebenso für den Mieter eines Kraftfahrzeuges angenommen, "der erst nach Zahlung aller "Kaufmietraten« Fahrzeugeigentümer werden sollte«; die gegenteilige Auffassung z. B. in RGZ 37, 149 sei überholt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1964 - II ZR 17/63 - VersR 1965, 149 [BGH 17.12.1964 - II ZR 17/63] re. Sp. unten, 150 li. Sp.).
  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 17/63

    Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit einem Pkw mit rotem Nummernschild

    Die Rechtsprechung habe sogar einen Fahrzeugkäufer, der nur Vorbehaltseigentum erworben habe, und einen Mieter, der erst nach Zahlung aller "Kaufmietraten" Fahrzeugeigentümer werden sollte, als Repräsentanten des Versicherungsnehmers angesehen (RGZ 37, 149; KG JRPV 1935, 172, 175; OLG Köln RdK 1936, 175 - OLG Hamburg VersR 1957, 15).
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